Spiel deine
Stärken aus.Berufsspiele für Recruiting & Ausbildung

Maßgeschneiderte Berufsspiele für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Bewerber:innen spielen und beweisen ihr Können in echten Jobsituationen: objektiv, messbar, fair.

Gespräch vereinbaren So funktioniert's
LIVE ASSESSMENT
LEVEL 4 / 5
Berufsspiel
Netzmonteur:in
92 SKILL-SCORE
Problemlösung94%
Technik88%
Belastbarkeit90%
Bestanden, Auswertung an HR übermittelt
Die Zahlen sprechen für sich

Was spielbasiertes Recruiting leistet.

50%
kürzere Time-to-Hire
Unternehmen mit spielbasierten Auswahlverfahren besetzen offene Stellen im Schnitt doppelt so schnell. · Deloitte
25%weniger Einstellungskosten · McKinsey
63%mehr Bewerber-Engagement · Talent Board
70%der Global-2000 setzen auf Gamification · Deloitte
häufiger Gen-Z-Bewerbungen bei Games
70kArbeitsstunden gespart · Unilever
78%

aller Fehlbesetzungen entstehen durch ungeeignete Auswahlverfahren.

Lebensläufe lügen. Vorstellungsgespräche täuschen. Berufsspiele zeigen, was Bewerber:innen wirklich können. Objektiv, messbar, fair.

So funktioniert's

In drei Schritten zum
fairen Auswahlverfahren.

01
Briefing & Konzept
Wir analysieren Ihre offene Stelle und entwickeln ein maßgeschneidertes Spielkonzept, das echte Jobsituationen abbildet.
02
Entwicklung & Test
Unser Kreativteam aus MV baut das Spiel in Unity oder Unreal Engine, testet es ausgiebig und sorgt für eine faire, ausgewogene Herausforderung.
03
Rollout & Support
Das Spiel geht live. Wir beraten Sie bei der Integration in Ihre Recruiting-Prozesse und unterstützen Sie mit Auswertungen und technischem Support.
Warum Games Concept

Wir sind keine Recruiting-Agentur.
Wir sind Spieleentwickler.

Games Concept vereint echte Spieleentwicklung mit strategischem Recruiting-Know-how. Unsere Berufsspiele entstehen mit denselben Methoden und derselben Qualität wie professionelle Videospiele, nur mit einem klaren Ziel: die besten Kandidat:innen für Ihr Unternehmen zu finden.

Objektive Auswahl
Fähigkeiten statt Selbstdarstellung. Jede Entscheidung im Spiel wird gemessen, messbar, fair, frei von unbewussten Vorurteilen.
01
Employer Branding
Ihr Unternehmen wirkt modern und attraktiv und hebt sich klar vom Wettbewerb um die besten Talente ab.
02
Gen Z erreichen
Die junge Generation bewirbt sich spielerisch und motiviert und schließt spielbasierte Bewerbungen deutlich häufiger ab.
03
Messbarer ROI
Unilever sparte 70.000 Arbeitsstunden, PwC steigerte die Bewerbungsrate um 70%. Investition mit nachweisbarem Return.
Wer setzt darauf

Große und mittelständische Unternehmen setzen bereits auf spielbasiertes Recruiting.

René-Maik Reuter, Gründer von Games Concept – Spieleentwickler und Gamification-Experte aus Schwerin
Der Gründer
René-Maik Reuter
Gründer, Games Concept

Games Concept entwickelt Berufsspiele und interaktive Formate für Recruiting, Ausbildung und Unternehmenskommunikation – Projekte, die Menschen mit echten Situationen konfrontieren, statt sie nur zu informieren. Verantwortlich dafür bin ich, René-Maik Reuter, und ich bringe dafür eine Kombination mit, die selten in einer Person zusammenkommt: über 21 Jahre Erfahrung als Musikproduzent und Sound Designer, langjährige Praxis in der Spieleentwicklung und unternehmerisches Denken.

Aus dieser Erfahrung sind zwei eigene Unternehmen entstanden: Sound Concept und Games Concept. Ich habe an verschiedenen Games-Projekten mitgewirkt und in Entwicklerstudios gearbeitet, bevor ich mit Games Concept den Schritt gegangen bin, dieses Wissen unternehmerisch einzusetzen. Aktuell leite ich ein interdisziplinäres Team aus 13 Spezialistinnen und Spezialisten aus Design, Programmierung, Sounddesign und Projektsteuerung, das gemeinsam an einem eigenen, ambitionierten Spieleprojekt arbeitet – einem Vorhaben, das zeigt, wie viel technisches Können und kreative Vision entstehen, wenn man ihnen Raum und eine klare Struktur gibt.

Mich treibt dabei mehr an als das einzelne Projekt. Ich verbinde technisches Know-how, kreative Entwicklung und unternehmerisches Denken, weil ich überzeugt bin, dass genau diese Kombination die Games-Branche in Mecklenburg-Vorpommern voranbringt. Dieses Standing zeigt sich auch jenseits von Games Concept: Ich begleite die Expansion und Vernetzung der Kreativbranche in Mecklenburg-Vorpommern, bin Regionalleiter des game – Verband der deutschen Games-Branche für unser Bundesland und Veranstalter der GameOn!, dem ersten Branchen-Kickoff für Games und Kreativwirtschaft in MV, der im September 2026 in Ludwigslust startet. Alle drei Aufgaben verstehe ich als Teil derselben Sache: einer Branche, die hier noch am Anfang steht, eine Stimme und eine Struktur zu geben.

Mein Ziel ist es, Mecklenburg-Vorpommern langfristig als ernstzunehmenden Standort für Games, digitale Innovation und kreative Technologien zu etablieren. Games Concept ist der Ort, an dem diese Erfahrung, dieses Netzwerk und diese Vision zusammenkommen. Wenn Sie diesen Weg mitgestalten wollen, freue ich mich auf das Gespräch.

Meine Mission: Mecklenburg-Vorpommern zu einem Ort machen, an dem gute Ideen im Games-Bereich nicht nur entstehen, sondern auch bleiben.

Häufige Fragen

Was Unternehmen uns am häufigsten fragen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns direkt, wir melden uns persönlich.

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Unsere Projekte starten bei einfachen Browser-basierten Mini-Games und gehen bis zu komplexen 3D-Produktionen. Ein erstes unverbindliches Angebot erstellen wir nach einem kurzen Briefing-Gespräch, in dem wir gemeinsam herausfinden, was zu Ihrem Unternehmen passt.

Die Entwicklungszeit hängt von der Komplexität ab:

1 Spiel in 2Dca. 8–30 Wochen
1 Spiel in 3Dca. 26–30 Wochen
1 Spiel in 3D (komplex)ab 30 Wochen
Mehrere Spiele in 2Dab 30 Wochen
Mehrere Spiele in 3Dca. 60–100 Wochen

Nach dem Briefing erhalten Sie einen verbindlichen Zeitplan.

Grundsätzlich für alle Branchen, bei denen Fachkompetenz, Entscheidungsfähigkeit oder handwerkliches Geschick eine Rolle spielen, von Energieversorgung über IT bis hin zu Handwerk und Verwaltung. Einstiegsprojekte entstehen als Browser-Game, alle weiteren Spiele entwickeln wir professionell in Unity oder Unreal Engine, je nach Anforderung in 2D oder 3D.

Je nach Paket liefern wir das Spiel als Browser-Version, die Bewerber:innen direkt über einen Link aufrufen, oder als installierbare Anwendung (.exe). Beide Varianten lassen sich einfach in Ihren Bewerbungsprozess einbinden. Bewerber:innen spielen, Sie erhalten automatisch eine Auswertung.

Jedes Berufsspiel entsteht in einem spezialisierten Kreativteam aus Mecklenburg-Vorpommern. Je nach Projektgröße arbeiten zwischen 3 und 12 Personen daran: Game Designer:innen, Entwickler:innen, Artists und Sound Designer:innen. Die Projektleitung übernimmt René-Maik Reuter persönlich.

Games Concept hat keinen Zugriff auf persönliche Bewerberdaten. Das Spiel läuft beim Unternehmen oder einem von ihm gewählten Anbieter. Das Unternehmen ist selbst für die DSGVO-konforme Verarbeitung verantwortlich. Wir stellen auf Wunsch alle technischen Unterlagen zur Verfügung.

Nein. Die Ergebnisse werden automatisch direkt an das Unternehmen übermittelt. Der Bewerber sieht lediglich eine Bestätigung. Eine Manipulation ist technisch nicht möglich.

Unser Zuhause und unser Schwerpunkt ist Mecklenburg-Vorpommern, gearbeitet wird aber nicht nur hier: Für Unternehmen außerhalb des Bundeslandes sind wir jederzeit offen und realisieren Projekte bundesweit. Und unser Können endet nicht beim Recruiting. Als Spieleentwickler bauen wir nicht nur Berufsspiele, sondern Spiele als Dienstleistung ganz generell, auch für andere Studios und Partner, etwa für Schulungen, Onboarding, Marketing oder Messen, mit derselben Qualität wie bei unseren Berufsspielen.

Mehr zu individuellen Spielen →

Aus MV. Für MV.

Jedes Spiel, das wir entwickeln, entsteht in Mecklenburg-Vorpommern.

Von Kreativtalenten aus der Region. Wir schaffen Arbeitsplätze und helfen Unternehmen in MV, die besten Talente zu sichern, bevor sie wegziehen.

Auch abseits von Recruiting

Individuelle Spiele für jeden Zweck.

Branded Mini-Game

Ein spielbares Game in Ihrem Corporate Design – einbettbar auf Ihrer Website, einsetzbar auf Events und Messen, funktioniert auf PC und Smartphone.

Custom Game

Vollständig individuell entwickeltes Game mit mehreren Spielbereichen, Auswertungen und der Möglichkeit zur Anbindung an Ihre bestehenden Systeme.

Brauchen Sie ein individuelles Spiel? Hier klicken →
Kontakt

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

Kein Verkaufsgespräch. Wir hören zu, verstehen Ihre Situation und zeigen Ihnen ehrlich, ob und wie Games Concept Ihnen helfen kann.

Standort
Mecklenburg-Vorpommern
Nachricht erhalten. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Andrea

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2026 · Games Concept, René-Maik Reuter

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Games Concept, René-Maik Reuter (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über die Entwicklung von Berufsspielen, individuellen Spielen und verwandten Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Liefertermin führen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen; die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 5 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung ist wahlweise wie folgt fällig: (a) Vorkasse: Die gesamte vereinbarte Vergütung ist vor Projektbeginn in voller Höhe zu entrichten. (b) Teilzahlung nach Vereinbarung: 50 % der Vergütung sind bei Auftragserteilung, die verbleibenden 50 % bei Projektabschluss und Übergabe zu zahlen. Die geltende Zahlungsmodalität wird im jeweiligen Angebot schriftlich festgelegt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer ist umsatzsteuerrechtlich registriert; die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet: DE355647683.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle entwickelten Spiele sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck; der Auftragnehmer ist damit nicht berechtigt, dasselbe Spiel oder wesentliche Teile davon während der Dauer dieser Ausschließlichkeit an Dritte zu lizenzieren oder selbst zu nutzen. Eine Weiterlizenzierung durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Unbeschadet dieser Ausschließlichkeit darf der Auftragnehmer das Projekt als Referenz benennen und in üblichem Umfang (z. B. auf der eigenen Website, in Portfolios oder Angeboten gegenüber Dritten) dafür werben; eine darüberhinausgehende Nutzung des Spiels selbst bleibt hiervon unberührt und bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die gelieferten Leistungen frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Zusicherung beruhen.

§ 7 Abnahme

Nach Fertigstellung wird das Spiel zur Abnahme vorgelegt. Der Auftraggeber hat 14 Tage Zeit, wesentliche Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rüge, gilt das Werk als abgenommen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber bei Vorlage des fertiggestellten Werks ausdrücklich auf diese Frist und die Rechtsfolge der Abnahmefiktion hin.

§ 8 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das gelieferte Werk zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme. Innerhalb dieser Frist beseitigt der Auftragnehmer angezeigte Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, in jedem Fall jedoch der Höhe nach auf die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Vergütung. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Beschränkung oder ein Ausschluss der Haftung nach diesem Absatz gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Kündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit bis zur Vollendung des Werks kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen; bereits geleistete Vorauszahlungen werden entsprechend verrechnet, ein überschießender Betrag wird erstattet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

§ 11 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und ist den eigenen Mitarbeitenden und eingesetzten Subunternehmern aufzuerlegen.

§ 12 Form

Soweit diese AGB oder ein zugrunde liegender Vertrag Schriftform vorsehen, genügt Textform im Sinne des § 126b BGB, insbesondere per E-Mail.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

René-Maik Reuter
Games Concept
Händelstraße 5
19055 Schwerin

Deutschland

Steuerliche Angaben

Steuernummer: 090/261/01015
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE355647683

Kontakt

Telefon:
E-Mail: rene-maik@games-concept.de

Verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV

René-Maik Reuter
Händelstraße 5, 19055 Schwerin

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Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig in MV: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Schloss Schwerin, 19053 Schwerin.

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